Rechtliche Aspekte für die gleichgeschlechtliche Ehe

zur Verfügung gestellt von www.anwalt.org (Stand Juni 2022)

Die Ehe zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Menschen ist in Europa bereits in 17 Staaten eingeführt worden. Dies berechtigt gleichgeschlechtliche Paare, nun auch heiraten zu können. In Deutschland wurde diese 2017 eingeführt. Heute kann jeder Mensch in Deutschland rechtlich gesehen offen seine sexuelle Orientierung nach außen tragen. 

Welche Möglichkeiten haben gleichgeschlechtliche Paare zur Heirat?

Vor der Regelung im Oktober 2017 durften lediglich Mann und Frau miteinander verheiratet sein. Heiraten konnten gleichgeschlechtliche Paare bis dato nicht. Sie konnten lediglich eine Lebenspartnerschaft eingehen und diese eintragen lassen.

Seitdem gibt es kaum noch Unterschiede zwischen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer Ehe. Wer bislang eine Lebenspartnerschaft hatte, kann diese in eine Ehe umwandeln lassen. 

Welche Gesetze in Deutschland regulieren die gleichgeschlechtliche Ehe?

Die gleichgeschlechtliche Ehe wird in Deutschland vom Grundgesetz geregelt. Zu finden ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB). Es ist zudem möglich, zu heiraten, wenn einer der beiden Partner bereits einmal verheiratet war oder auch in einer Lebenspartnerschaft gelebt hat. Aufgehoben werden müssen beide Varianten nicht. Dies ist festgehalten im § 1306 BGB. 

Welche Kosten, Unterlagen und Ablauf gibt es bei der gleichgeschlechtlichen Ehe zu beachten?

Vor der Hochzeit müssen beide Parteien ihre Namensführung, Familienstand und Wohnsitz nachweisen. Dazu reicht ein gültiger Ausweis mit Lichtbild. Sollte einer der Partner aus dem Ausland stammen, muss dieser noch einen staatlich bescheinigten Nachweis aus seinem Heimatland aufbringen.

Zudem brauchen beide eine Aufenthaltsbescheinigung der entsprechenden Meldebehörde. Ebenso wird ein Ausdruck aus dem Geburtenregister benötigt. Sollte eine Partei bereits verheiratet gewesen und die Ehe aufgelöst worden sein, muss auch dies per Urkunde bescheinigt sein. 

Sollte die letzte Ehe nicht in Deutschland geschlossen worden sein, muss die Auflösung nachgewiesen werden. Die einzureichenden Urkunden müssen alle im Original abgegeben werden und dürfen nicht älter als sechs Monate sein.

Hinweis: Die Kosten sind abhängig von dem entsprechenden Standesamt und Bundesland. Das entsprechende Standesamt hat jedoch die Kosten für eine Trauung auf der Internetseite aufgelistet. 

In der Regel belaufen sich die Kosten jedoch auf 50 bis 150 Euro. Die Kosten steigen in die Höhe, wenn ein oder beide Partner aus dem Ausland kommen oder die Hochzeit an einem Tag stattfindet, welcher nicht in die Dienstzeit der Standesämter fällt. 

Welche Besonderheiten gibt es zu beachten bei der gleichgeschlechtlichen Ehe?

Zur Eheschließung müssen beide Parteien anwesend sein und auch unabhängig voneinander erklären, dass diese die Ehe miteinander eingehen möchten. Heutzutage müssen keine Trauzeugen mehr dabei sein. Die Ehe kann trotzdem geschlossen werden. 

Eine Eheschließung hat keinerlei weitere gesetzliche Grundlagen. Es ist Sache des Standesbeamten, wie er oder sie die Zeremonie gestaltet. 

Hinweis: Sollten separate Wünsche bestehen, ist es sinnvoll, diese vor der Trauung mit dem Standesbeamten durchzusprechen.

Was muss beachtet werden?

Es gibt verschiedene Punkte, die für eine gleichgeschlechtliche Ehe beachtet werden müssen:

  • es müssen gemäß § 1353 BGB zwei Personen mit dem gleichen Geschlecht sein
  • beide Partner dürfen nicht verheiratet sein
  • es darf keine direkte Verwandtschaft bestehen, ebenso dürfen keine Geschwister heiraten
  • beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben
  • es darf keine eingetragene Lebenspartnerschaft bestehen

Wie sieht es im internationalen Vergleich aus?

Seit 2017 besteht in Deutschland das Motto „Ehe für alle“. Ein Teil der Politiker hatte sich dies auf die Fahne für ihren Wahlkampf geschrieben. Mittlerweile kann auch in 13 anderen Ländern eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen werden. Dagegen ist es in 11 anderen Staaten nicht möglich, zu heiraten, sondern lediglich eine Partnerschaft eintragen zu lassen. 

In Osteuropa haben es Schwule und Lesben jedoch sehr schwer, denn dort gibt es weder eine Ehe noch eine eingetragene Partnerschaft. Dort wird diese Art der Beziehung auch von vielen Teilen der Gesellschaft nicht akzeptiert. Teilweise werden diese sogar von der Regierung bekämpft. Aufgrund dessen leben dort viele Homosexuelle nach wie vor ihre Beziehung nicht offen aus, da sie Anfeindungen und auch Angriffe befürchten müssen.

Weltweit ist die Situation ebenfalls gemischt, wie in Europa auch. In 17 Staaten ist die Ehe von Homosexuellen erlaubt. Dennoch werden diese Personen oftmals weiterhin diskriminiert, verfolgt und müssen zum Teil um ihr Leben fürchten.

Wichtig: In Afrika gibt es bis auf Südafrika ein striktes Verbot der Homosexualität. In den meisten Fällen wird dies mit Haft oder Prügelstrafe geahndet. Im Sudan, Mauretanien, Jemen und Saudi-Arabien wird für die Homosexualität die Todesstrafe verhangen.

Notiz von mir: Die “Ehe für alle” ist in Deutschland leider noch nicht komplett umgesetzt. So können in Deutschland nur Personen heiraten, deren Geschlecht im Personalausweis als männlich oder weiblich eingetragen ist. Die ca. 100 000 Menschen* deren Geschlecht als divers in offiziellen Dokumenten eingetragen ist, können rechtlich gesehen nicht heiraten. Dort ist immer noch eine Lücke zu schließen.

Ich bin Jana und Expertin für emotionale Hochzeitsfotos.
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